nPage.de - Forum
Angemeldet bleiben?
Zurück   nPage.de - Forum > OffTopic > Plauderecke

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 06:54
Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Nähe Frankfurt
Beiträge: 75
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 11 Danke für 8 Beiträge
Standard Betrug - darf ich Anbieter öffentlich nennen?

Hi,

ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.

Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 06:55
Benutzerbild von palmfu
Super-Moderator
 
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 13.765
Abgegebene Danke: 95
Erhielt 4.030 Danke für 3.487 Beiträge
Standard

Hier in diesem Forum ist das nicht erwünscht, bitte sein lassen.
__________________
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

nPage-Forenregeln
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 06:57
Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Nähe Frankfurt
Beiträge: 75
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 11 Danke für 8 Beiträge
Standard

Ich meinte nicht im Forum, ich meinte auf meiner Homepage.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 09:57
Benutzerbild von kristian
Häufiger Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2011
Beiträge: 219
Abgegebene Danke: 48
Erhielt 59 Danke für 53 Beiträge
Standard

Ich würde sagen generell ja, wenn du Beweise hast, das, was du sagst, der Wahrheit entspricht und du den Anbieter nicht "vorführen" (im Sinne von lächerlich machen, blos stellen) möchtest. Sonnst kann man dich verklagen wegen übler Nachrede.

Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: §186, StGB
__________________
MfG kristian.
Aktuelle Projekte: Homepageübersetzung, Unser-Planet-Erde.de - Forum, Video dracheninselspiel, Neues JuFo-Projekt

Geändert von kristian (23.05.2012 um 10:01 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 11:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2011
Beiträge: 4
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von engel44 Beitrag anzeigen
Hi,

ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.

Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
Hallo Engel,

da würde ich mich ehrlich gesagt einen feuchten Kehricht drum scheren!

Denn die Fragen Dich auch nicht ob sie das dürfen.

Das ist meine Meinung und die vertrete ich auch!

LG
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 12:16
Benutzerbild von support
Administrator
 
Registriert seit: 19.04.2007
Beiträge: 6.163
Abgegebene Danke: 71
Erhielt 7.084 Danke für 1.338 Beiträge
Standard

Dann aber bitte mit einem vollständigen Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, Telefon-Nr., usw.

Ansonsten werden wir die Seite direkt abschalten, wenn uns ein Anwaltsschreiben o. Ä. erreicht. Wir sind definitiv nicht dafür geeignet, um sich hinter uns in der Anonymität zu verstecken.
__________________
nPage-Forenregeln
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 15:42
Benutzerbild von Nevermind314
nPage-Freund
 
Registriert seit: 21.04.2011
Beiträge: 1.393
Abgegebene Danke: 102
Erhielt 361 Danke für 325 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von engel44 Beitrag anzeigen
Hi,

ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.

Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
Völlig egal ob das stimmt, ich würde es lassen. Du handelst dir bloß Ärger ein, und erreichen tust du sowieso nichts. Traurig, aber wahr.
__________________
Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber erst die zweite Maus bekommt den Käse.
__________________________________________________ ____________________________
Es gibt 10 Gruppen von Menschen: Die, die Binärcode verstehen und die, die ihn nicht verstehen.
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 20:06
Benutzerbild von Planet Erde
nPage-Freund
 
Registriert seit: 20.12.2010
Ort: Nähe Frankfurt am Main
Beiträge: 1.146
Abgegebene Danke: 575
Erhielt 229 Danke für 195 Beiträge
Standard

Wenn sich die Seite nur gegen ein einzelnes Unternehmen / eine Mail richtet, so würde ich es sein lassen, falls du einen größer angelegte Seite planst, sozusagen ein Netzwerk, welches gegen solche Spam-Mails ist, dann lass deiner Kreativität freien Lauf. Aber nicht das Impressum vergessen
__________________
Naturschutz | Umweltschutz | Nachhaltigkeit
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 23.05.2012, 23:29
Benutzerbild von Topanga
nPage-Guru
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: gleich links von Teppers
Beiträge: 6.075
Abgegebene Danke: 127
Erhielt 1.810 Danke für 1.645 Beiträge
Standard

ich würd wenn rechtliche Schritte einleiten (kommt halt immer auf den Wert an)

alles andere würde ich lassen:
Zitat:
§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
.. fünf Jahre sind eine verdammt lange Zeit
__________________
nPage: emotico.npage topiswelt vote for emoticons
"Der beliebteste Fehler unter den Leuten, die etwas absolut idiotensicheres konstruieren wollen ist der, daß sie den Erfindungsreichtum von absoluten Idioten unterschätzen."
... Ich bin manchmal der mit dem Erfindungsreichtum ;-)

Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 13:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 32
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 12 Danke für 11 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Topanga Beitrag anzeigen
ich würd wenn rechtliche Schritte einleiten (kommt halt immer auf den Wert an)

alles andere würde ich lassen:




.. fünf Jahre sind eine verdammt lange Zeit
---
Nicht nur aufgrund der vorher genannten Gesetzes Texte warne ich
auch davor , auf der HP Name usw. des Beschuldigten zu nennen ,
sondern auch , weil man Betrug schlecht beweisen kann .
Konkret : Der Betrug müßte durch einen Anwalt geklärt werden ,
der dann die Schritte einleiten kann .
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:52 Uhr.
nPage.de - Forum - Archiv - Nach oben