
23.05.2012, 06:54
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Betrug - darf ich Anbieter öffentlich nennen?
Hi,
ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.
Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
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23.05.2012, 06:55
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Super-Moderator
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Hier in diesem Forum ist das nicht erwünscht, bitte sein lassen.
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Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
nPage-Forenregeln
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23.05.2012, 06:57
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Ich meinte nicht im Forum, ich meinte auf meiner Homepage.
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23.05.2012, 09:57
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Häufiger Benutzer
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Ich würde sagen generell ja, wenn du Beweise hast, das, was du sagst, der Wahrheit entspricht und du den Anbieter nicht "vorführen" (im Sinne von lächerlich machen, blos stellen) möchtest. Sonnst kann man dich verklagen wegen übler Nachrede.
Zitat:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: §186, StGB
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MfG kristian.
Geändert von kristian (23.05.2012 um 10:01 Uhr)
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23.05.2012, 11:35
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Neuer Benutzer
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Zitat:
Zitat von engel44
Hi,
ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.
Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
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Hallo Engel,
da würde ich mich ehrlich gesagt einen feuchten Kehricht drum scheren!
Denn die Fragen Dich auch nicht ob sie das dürfen.
Das ist meine Meinung und die vertrete ich auch!
LG
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23.05.2012, 12:16
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Administrator
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Dann aber bitte mit einem vollständigen Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, Telefon-Nr., usw.
Ansonsten werden wir die Seite direkt abschalten, wenn uns ein Anwaltsschreiben o. Ä. erreicht. Wir sind definitiv nicht dafür geeignet, um sich hinter uns in der Anonymität zu verstecken.
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23.05.2012, 15:42
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nPage-Freund
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Zitat:
Zitat von engel44
Hi,
ich wurde von einem E-Mail Anbieter betrogen und möchte andere Leute warnen, dass diese sich nicht reinlegen lassen.
Darf ich den Anbieter öffentlich nennen?
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Völlig egal ob das stimmt, ich würde es lassen. Du handelst dir bloß Ärger ein, und erreichen tust du sowieso nichts. Traurig, aber wahr.
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Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber erst die zweite Maus bekommt den Käse.
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Es gibt 10 Gruppen von Menschen: Die, die Binärcode verstehen und die, die ihn nicht verstehen.
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23.05.2012, 20:06
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nPage-Freund
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Wenn sich die Seite nur gegen ein einzelnes Unternehmen / eine Mail richtet, so würde ich es sein lassen, falls du einen größer angelegte Seite planst, sozusagen ein Netzwerk, welches gegen solche Spam-Mails ist, dann lass deiner Kreativität freien Lauf. Aber nicht das Impressum vergessen
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Naturschutz | Umweltschutz | Nachhaltigkeit
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23.05.2012, 23:29
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nPage-Guru
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ich würd wenn rechtliche Schritte einleiten (kommt halt immer auf den Wert an)
alles andere würde ich lassen:
Zitat:
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Zitat:
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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.. fünf Jahre sind eine verdammt lange Zeit
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nPage: emotico.npage topiswelt vote for emoticons
"Der beliebteste Fehler unter den Leuten, die etwas absolut idiotensicheres konstruieren wollen ist der, daß sie den Erfindungsreichtum von absoluten Idioten unterschätzen."
... Ich bin manchmal der mit dem Erfindungsreichtum ;-)
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24.05.2012, 13:37
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Neuer Benutzer
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Zitat:
Zitat von Topanga
ich würd wenn rechtliche Schritte einleiten (kommt halt immer auf den Wert an)
alles andere würde ich lassen:
.. fünf Jahre sind eine verdammt lange Zeit 
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Nicht nur aufgrund der vorher genannten Gesetzes Texte warne ich
auch davor , auf der HP Name usw. des Beschuldigten zu nennen ,
sondern auch , weil man Betrug schlecht beweisen kann .
Konkret : Der Betrug müßte durch einen Anwalt geklärt werden ,
der dann die Schritte einleiten kann .
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