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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 18:11
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Lächeln Bilder

Hallo ,

ich habe da eine Frage,
ich möchte Bilder von leckeren Gerichten, die
bei meiner Show gemacht wurden auf meiner Homepage zum
Download anbieten, die man dann auf die eigene Homepage
einbinden kann. Muss ich da irgendwie rechtlich was beacthen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 18:36
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Solange es Bilder sind, die du selbst aufgenommen hast, steht dem nichts im Wege.
Lässt du aber die Bilder von einem Freund/ Bekannten machen, dann ist er der Urheber der Bilder und alle Rechte liegen bei ihm.
D.h. du brauchst seine Genehmigung für die weitere Verwertung, am besten dieses dann schriftlich bestätigen lassen.
Auch musst du dann den Fotografen im Quellenverzeichnis benennen.

VG Bernd
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 19:14
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Zitat:
Zitat von bk-foto Beitrag anzeigen
Lässt du aber die Bilder von einem Freund/ Bekannten machen, dann ist er der Urheber der Bilder und alle Rechte liegen bei ihm.
Der Fotograf, der eine Veröffentlichung verhindern will, macht absolut keinen Sinn aber selbst wenn es den geben würde:

Spaghetti Bolognese oder sonst was fotografieren, was ein anderer gekocht hat, ist keine künstlerische Schöpfung die einem ein Urheberrecht verleihen kann!
Da Christoper gekocht und somit das Motiv erschaffen/zur Verfügung gestellt hat bzw. vielleicht sogar selber mit auf den Fotos ist, hat er das Recht am Bild!

Und um eigentlich auf die Frage zu antworten:

Ich sehe da keine Probleme, da die Fotos eh ausschliesslich zu Demo-Zwecken veröffentlicht werden bzw. sind wohl darauf auch keine Speisen zu sehen, welche man nicht kochen und fotografieren darf!

Geändert von Cocktail (15.05.2012 um 19:22 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 19:29
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falsche antwort !
der, der das foto aufgenommen hat, ist der eigentümer und somit der urheber, auch wenn es etwas völlig nichtssagendes ist was fotografiert wurde. wenn dieser sagt, er möchte nicht, dass es öffentich gemacht wird, dann ist das so und ist zu beachten.
also, mach deine fotos selbst und du bist auf der rechtlich sicheren seite.

dazu ein link
http://www.lawmas.de/database/upload...3f5dee812bd3b8
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Geändert von Dietmar (15.05.2012 um 19:48 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 20:26
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Mal eine Frage: Wer holt sich denn von einem Bekannten eine schriftliche Genehmigung, um die Bilder nutzen zu können. Einfach nachfragen und in der Quelle angeben, ich glaube kaum, dass Christopher Bekannte hat, die ihn dann verklagen etc.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 20:40
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Ich weiss ja nicht in welchem Land ihr wohnt aber in Deutschland sieht es seit ein paar Jahren im Kampf gegen Raubkopiererei und Cybermobbing so aus:
Fotografierst die Leinwand im Kino, eine geschütze Marke oder so wie in dem fall den Christopher beim kochen oder seine Gerichte....Hast überhaupt gar keine Rechte, musst das Material auf verlangen rausrücken/vernichten und machst dich ohne Erlaubnis für die Aufnahme straf- und haftbar, denn:
Das Recht am Bild hat der, der selber darauf zu sehen ist oder das was er gemacht hat!

Urheberrecht bei Fotos gibt`s selbst nicht bei lizenzfreien Motiven, da dies bedeuten würde: Wenn jemand z.B. den Sonnenuntergang fotografiert kann er allen anderen verbieten das gleiche/was sehr ähnliches zu machen.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 21:03
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@Cocktail

du hast eine sehr komische, eigenwillge art der auslegung.
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Geändert von Dietmar (15.05.2012 um 21:09 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 21:36
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@ Cocktail

nimm es mir jetzt bitte nicht übel, aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man lieber nix sagen.

Sie hauen hier mal alles mögliche durcheinander.

Jeder der ein Foto macht, ist der Urheber dieser Aufnahme, egal welches Motiv da aufgenommen wurde.

Und nur der Urheber bestimmt, was mit dem Foto geschehen darf (Nutzungsrechte).

Fotografiert man Personen, dann ist man als "Fotograf" auch da der Urheber und bestimmt, was mit dem Foto geschehen darf. Dabei gibt es aber einen Unterschied. Der Abgebildete kan auf der gesetzlichen Grundlage des Rechtes am eigenen Bild den Entscheidungen des Urhebers wiedersprechen.

Deine Beispiele passen überhabt nicht. Wenn sie im Kino abfotografieren, dann begehen sie schon eine Urheberrechtsverletzung und diese ist strafbar.

Bei Lizenzfreien Bildern ist es anders, denn da hat der Urheber der allg freien Verwendung im Voraus zugestimmt.

Hier mal noch einen beachtenswerten Link:
Internetrecht - faq-bilder-urheberrecht

Zum Schluß noch eine Bemerkung zu Freunden. Ja es ist schon oft vorgekommen, dass Freundschaften zerbrechen und dann ....

VG Bernd
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Folgender Benutzer sagt Danke zu bk-foto für den nützlichen Beitrag:
Planet Erde (16.05.2012)
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Alt 15.05.2012, 22:52
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Reden :D

Hallo ,

ich mein es eigentlich so:
ich möchte selbstgeschossene, bearbeitete Bilder auf meiner Homepage zum Download anbieten, die dann andere auf ihrer Homepage einbinden können, wenn sie einen Link zu meiner Homepage hinterlassen.

Jetzt wollte ich fragen, ob es da gesetzlich verschriebene Richtlinien oder so gibt
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  #10 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 23:34
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Da sollte nichts dagegen sprechen, obwohl mich bei dem Bereich nichts mehr wundern würde!

Ich habe mich nie wirklich mit Fotografie beschäftigt kenne aber den Sinn und Hintergrund des Urheberrechts....und da braucht man nicht mit: "keine Ahnung von der Materie" kommen, wenn einem da so ein Kuckucksei ins Nest gelegt wird!

Würde man eine Kamera vor einem statischen Motiv auf einem Stativ stellen, lässt dann 100 verschiedene Leute auf den Auslöser drücken....hat man 100 identische werke mit 100 Urhebern...was nach dem Urheberrecht bereits mit 2 Leuten schon ein absolutes: "no-go" ist!

Dass ein Maler oder ein Musiker ein gewisse Kreativität und Einzigartigkeit an den Tag legen muss um ein Urheberrecht auf sein Werk zu erhalten und bei euch ist alles sofort geschützt...zeigt das da irgendwas gefummelt wurde!

Ich schätze mal stark man hat da das Urheberrecht genutzt um einen Teil der Pressefreiheit abzusichern...mit dem Schutz von Kunst oder Künstlern hat diese Handhabung sicher nichts zu tun!

Geändert von Cocktail (15.05.2012 um 23:37 Uhr)
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